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Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - 75. Nachlieferung

Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – September 2018
16. Oktober 2018 durch
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - 75. Nachlieferung
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Böhme, Hans

Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - 75. Nachlieferung

Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – September 2018

Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner


Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen liegt die 75. Nachlieferung vor.

Die Nachlieferung enthält ein neues Stichwort: Aromatherapie und Aromapflege
Aromatherapie und Aromapflege sind aufgrund ihrer besonderen Wirkung auf Körper, Geist und Seele als komplementäre Heilbehandlungs- und Pflegemaßnahmen ein wichtiger Baustein einer ganzheitlichen Heilbehandlung und einer ganzheitlichen Gesundheits- und Krankenpflege. Da die Wirkweise der Aromapflege zunehmend erforscht und somit auch wissenschaftlich belegt wird, gewinnt sie vermehrt Bedeutung in Heilbehandlung und Pflege, wodurch auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aromatherapie und Aromapflege auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Zu diesem Zweck ist der Heilkundebegriff zu bestimmen und es bedarf der Abgrenzung von Pflege zu Medizin anhand des Berufsrechts. Außerdem stellt sich die Frage nach der Abgrenzung von Wellness (Kosmetikrecht) zu Medizin (Arzneimittelgesetz, Apothekenrecht und Infektionsschutzgesetz). Schließlich sind die Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe anhand der Berufsbilder zu klären. Darüber hinaus geht es auch um die Stellung des Aromaexperten/der Aromaexpertin in der klinischen und außerklinischen Versorgung und um die Selbstständigkeit der Aromaexperten im Gesundheitswesen. Dabei ist zu klären, ob Aromaexperten beim Mischen von
Aromastoffen zum Hersteller werden, wie die Stellung zu den Ärzten und Apothekern ist und wie Verbraucher/Patienten informiert werden müssen.

Überarbeitet wurde das Stichwort Wickel und Auflagen.
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z - 75. Nachlieferung
16. Oktober 2018
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