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Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 64. Folge

Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Juli 2016
10. August 2016 durch
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 64. Folge
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Böhme, Hans

Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 64. Folge

Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Juli 2016

Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner


Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen ist im Februar 2016 die 64. Ergänzungslieferung erschienen - mit der aktualisierten CD.
Die vorliegende Nachlieferung steht ganz im Zeichen des neuen Pflegeberufsgesetzes. Neu sind:
  • Kostenlose Ausbildung – Bei einem Sondertreffen der Gesundheitsminister- sowie Arbeits- und Sozialministerkonferenz wurde beschlossen, dass die Pflegeausbildung künftig einheitlich und bundesweit kostenlos sein soll.
  • Berufsbezeichnung – Der Gesetzgeber hat die kritischen Anmerkungen des Deutschen Pflegerats und Deutschen Bildungsrats für Pflegeberufe ernst genommen. Allerdings wurde deren Vorschlag „Generalistische Gesundheits- und Krankenpflegerin“ / „Generalistischer Gesundheits- und Krankenpfleger“ nicht übernommen. Die neue Berufsbezeichnung lautet nach §1 Pflegeberufsgesetz „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“
  • Bußgeldbewehrte Vorschrift – Mit §4 Pflegeberufsgesetz gibt es künftig eine bußgeldbewehrte Vorschrift, mit der diagnostizierende, planende, steuernde und überprüfende Pflegetätigkeiten alleine Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern vorbehalten sind.
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 64. Folge
10. August 2016
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