
Böhme, Hans
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 63. Folge
Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Mai 2016
Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner
Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen ist im Februar 2016 die 63. Ergänzungslieferung erschienen - mit der aktualisierten CD.
Die Ergänzungslieferung enthält zwei neue Stichworte, die allerdings leider im Wesentlichen nur auf der CD vorliegen:
Die Ergänzungslieferung enthält zwei neue Stichworte, die allerdings leider im Wesentlichen nur auf der CD vorliegen:
„Außerordentliche Kündigung“ – Es werden die Unterschiede zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung erläutert sowie die Bedingungen einer außerordentlichen Kündigung daregelegt, vor allem, was der Arbeitgeber bei dieser Form der einseitigen Kündigung beachten muss.
„Pflegedokumentation light“ – Seit Jahren gibt es Streit über die Pflegedokumentation – es wird über die drei „D“s der Pflege gesprochen: Wir dokumentieren uns dumm und dusslig. Im Januar 2014 erscheint nach langen Vorarbeiten die Kasseler Erklärung zur Pflegedokumentation, ergänzt durch eine Zusatzerklärung vom November 2015. In beiden Erklärung wird deutlich, dass längst nicht so viel dokumentiert werden muss, wie gemeinhin meist mit Verweis auf das Haftungsrecht behauptet wird. In dem Stichwort wird der Stand auf der Grundlage der Erklärungen erläutert.
Das Stichwort „Pflegestärkungsgesetz II“ ist aktualisiert.