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Böhme - Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 67. Nachlieferung

Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Februar 2017 Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen ist im Februar 2017 die 67. Ergänzungslieferung erschienen - mit der aktualisierten CD.Zentraler Inhalt der vorliegenden Nachlieferung ist die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 27. September 2016, die in Artikel l eine vollständige Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung enthält.
15. März 2017 durch
Böhme - Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 67. Nachlieferung
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Böhme, Hans

Böhme - Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 67. Nachlieferung

Böhme, HansRechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-ZVerständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Februar 2017 Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen ist im Februar 2017 die 67. Ergänzungslieferung erschienen - mit der aktualisierten CD.Zentraler Inhalt der vorliegenden Nachlieferung ist die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 27. September 2016, die in Artikel l eine vollständige Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung enthält.

Eine Rezension von Paul-Werner Schreiner


Nach Artikel 5 traten diese erheblichen Änderungen bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft, sodass Betreiber, Anwender, Instandhalter und Aufbereiter gar keine Chance hatten, die Neuerungen fristgerecht umzusetzen. Nach Auffassung des Gesetzgebers haben sich im praktischen Vollzug und aufgrund vieler Medizinprodukte-Innovationen neue Problemstellungen ergeben. Die Neuregelung ist daher praxisnäher gestaltet und soll zu einer besseren Verständlichkeit führen. Schließlich hat sich als Konsequenz aus den Vorkommnissen mit Medizinprodukten die Notwendigkeit ergeben, dass größere Gesundheitseinrichtungen über einen zentralen Ansprechpartner für Behörden und Firmen verfügen, der für die intern richtige Zuordnung von Meldungen im Zusammenhang mit Medizinprodukten zuständig ist.
Böhme - Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z 67. Nachlieferung
15. März 2017
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