ÖGKV befürwortet vermehrten Einsatz des Pflegefachwissens im Rahmen der Pflegegeldeinstufung
Erweiterte Einbindung von Pflegefachkräften bei Begutachtung und Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld
Rund 450.000 Pflegebedürftige – das sind rund fünf Prozent der Bevölkerung -
beziehen derzeit Pflegegeld in Österreich. 70% davon entfallen auf die unteren drei Pflegegeldstufen. In der Pflegestufe 3 sind es knapp 20% der Pflegebedürftigen, die einen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat aufweisen.Seit drei Jahren wird bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld, insbesondere ab Pflegestufe 4, das Fachwissen des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege für die notwendige Erstellung von Pflegegutachten genutzt. Mit Februar 2015 wird diese Tätigkeit von Pflegefachkräften ab Pflegestufe 3 ausgeweitet. Die Ergebnisse des im Vorfeld durchgeführten Pilotprojektes in Wien, Niederösterreich und der Steiermark
zeigten bei nahezu 50 % der unabhängig von Pflegefachkräften und Ärzten
durchgeführten Begutachtungen keine Abweichungen in der Einstufung. Wohl gibt es laut chefärztlichem Bericht Unterschiede bei der Einschätzung von psychischen Defiziten wegen mangelnder Objektivierbarkeit, jedoch sind pflegerische und ärztliche Gutachten jeweils schlüssig und nachvollziehbar.
„Die Erfassung des tatsächlichen Pflegebedarfs der AntragstellerInnen zum Bezug des Pflegegeldes, sowie eine kurze Verfahrensdauer stehen dabei im Vordergrund. Darüber hinaus unterstützen Pflegefachkräfte die Betroffenen und deren Angehörige durch gezielte Beratung im Einsatz von Pflegehilfsmitteln und Möglichkeiten zur besseren Alltagsbewältigung“, meint Ursula Frohner,
Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV), welcher sich für die Nutzung der Pflegefachkompetenz am Sektor Pflegegeldeinstufung vehement einsetzt.
Ebenso war der ÖGKV bei der Durchführung der vorangegangen Pilotprojekte mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wesentlich eingebunden. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) setzt mit der nunmehr beauftragten Überführung des Einsatzes von Pflegefachkräften in den Regelbetrieb für die Erstellung von Gutachten bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld bei einem bereits festgestellten Pflegebedarf ab Pflegestufe 3, einen weiteren Schritt in der Einbindung von Pflegefachkompetenz.
Nähere Informationen:
www.oegkv.at
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