Nachträglicher Titelerwerb für Pflegefachkräfte in der Schweiz: Neue Verordnung in Kraft
In den vergangenen acht Jahren hat sich OdASanté aktiv für eine neue Regelung für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) im Studiengang Pflege eingesetzt. Seit
dem 1. Januar 2015 ist diese nun in Kraft. Die Regelung richtet sich an Personen, die über eine altrechtliche Ausbildung verfügen und im Laufe der Jahre mit Nachdiplomkursen weitere Kompetenzen
erworben haben. Diese hochqualifizierten Fachpersonen können ab sofort die Bewilligung zum Tragen des Fachhochschultitels Dipl. Pflegefachfrau FH / Dipl. Pflegefachmann FH beantragen. Die Regelung berücksichtigt die verschiedenen Bildungswege in der Pflege.
Um Lücken bei den Fachkräften im Gesundheitswesen zu schließen und die Abhängigkeit von Gesundheitsfachleuten aus dem Ausland zu entschärfen, regelt der „Masterplan Bildung Pflegeberufe“ das koordinierte Vorgehen aller beteiligten Verbundpartner. Deshalb setzen der Bund (SBFI und BAG), die Kantone (Erziehungs- und Gesundheitsdirektorenkonferenz) und die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) gemeinsam die notwendigen
Maßnahmen bei den Pflegeausbildungen um.
Download (PDF) unter:
http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01539/01541/index.html?lang=de
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