Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: Initiative des Bundesgesundheitsministers bietet besondere Chance zur Etablierung eines Rechtsanspruchs auf Palliativversorgung
Berlin, 21.01.2015. „Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf Zugang zur allgemeinen oder spezialisierten Palliativversorgung im stationären wie im ambulanten Sektor, wann immer sie diese im Laufe ihrer Erkrankung benötigen.“
Ein solcher Rechtsanspruch böte erhebliche Entlastung für sterbende Patienten und ihre Angehörigen, betonte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich des vom Bundesgesundheitsministerium veranstalteten Treffens des Forums
„Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“ in Berlin.
Noch gibt es viel zu tun:
· In die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurden im Jahr 2013 31.400 Patienten neu aufgenommen, dies entspricht lediglich 40 Prozent der jährlich 80.000 Patienten in Deutschland, bei denen ein SAPV-Bedarf anzunehmen ist.
- Mit rund 300 Palliativstationen und 200 stationären Hospizen, d.h. insgesamt fast 5.000 stationären Betten, ist Deutschland auf einem guten Weg in der stationären Versorgung; dies liegt aber noch deutlich unter dem geschätzten Bedarf von 7.000 bis 8.000 notwendigen Betten für das gesamte Bundesgebiet.
- Nur 15 Prozent der bundesweit rund 2000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte.
Eine entsprechende Weiterentwicklung der Initiative, die das Bundesgesundheitsministerium mit dem Eckpunktepapier zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland angestoßen hat, ist deshalb notwendig, hob Radbruch hervor. Der Anspruch auf Palliativversorgung und deren Ausbau nicht nur im ambulanten, sondern auch im stationären Bereich müssen im Eckpunktepapier verankert werden. Kooperation und Vernetzung zwischen ambulant tätigen Ärzten/Teams und stationären Einrichtungen ist notwendig. Dies könnte beispielsweise mittels Etablierung eines Palliativbeauftragten in jedem Krankenhaus und jeder stationären Pflegeeinrichtung sichergestellt werden.
Ziel muss sein, dass sich schwerstkranke Menschen in ganz Deutschland auf eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Palliativversorgung verlassen können.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur Publikation: „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“: DGP-Stellungnahme zum Eckpunktepapier Hospiz PalliativDieDeutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) steht als wissenschaftliche Fachgesellschaft für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung. Ihre rund 5.000 Mitglieder aus Medizin, Pflege und weiteren Berufsgruppen engagieren sich für eine umfassende Palliativ- und Hospizversorgung in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Im Zentrum steht die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Gemeinsames Ziel ist es, für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen - in welchem Umfeld auch immer Betroffene dies wünschen.
Nähere Informationen:
www.palliativmedizin.de
redaktion@palliativmedizin.de,
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