Der schwierige Weg zur Pflegekammer
Nicht nur in den sozialen Medien schlagen derzeit die Wogen im das für und Wider zu Landespflegekammern in Deutschland hohe Wogen. Ihren vorläufigen Höhepunkt hat die Diskussion im Januar durch eine Online-Petition erreicht, bei der mehr als 40.000 Pflegende (davon mehr als 38.000 aus Niedersachsen) sich gegen eine Pflegekammer in Niedersachsen ausgesprochen haben. Mitauslöser der Petition war der katastrophale Start der Pflegekammer: Ab November 2018 wurden zahlreiche Betragsbescheide an die knapp 197.000 zukünftigen Pflichtmitglieder versandt, in denen diesen die Verdiensthöchstgrenze von 70.000€/Jahr – und damit der Höchstbetrag für die Pflegekammer – unterstellt wurde.
Die Kritik an den vergleichsweise hohen Beiträgen für die Kammern kommt nicht von ungefähr: Ein durchschnittlicher deutscher Anwalt zahlt mit einem Verdienst von 70.000 Euro Brutto ca. 150.- Euro für die Anwaltskammer (Quelle: lohnanalyse.de; Anwaltskammer Koblenz). Ein/e Pflegender mit diesem Verdienst müsste in Niedersachsen 276.- Euro bezahlen: also fast doppelt so viel. Und dieser Betrag ist eine Vorschussleistung – die Kammern können bislang ja noch keine nutzbare Infrastruktur vorweisen – im Gegensatz zu den alteingesessenen Vertretungen.
Nach zahlreichen kritischen Äußerungen folgte jetzt die Entschuldigung von Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Doch die Kritik von Parteien, Gewerkschaften und Pflegenden an der Kammer ist damit nicht verstummt.
Auch andere Pflegekammern (in Gründung) sehen sich zunehmend der Kritik ausgesetzt: In Nordrhein-Westfalen werben das Ministerium MAGS sowie der Förderverein „Pflegekammer NRW“ mit den Ergebnissen des Meinungsforschungsinstitutes „Info GmbH“, wonach 79% der befragten Pflegenden die Errichtung einer Kammer befürworteten. Unter wissenschaftlichen Aspekten ist diese Befragung sehr kritisch zu sehen: Im Interviewleitfaden wird der Eindruck erweckt, die Pflegenden könnten zwischen zwei Varianten wählen:
Entweder eine Pflegekammer aller Pflegenden:Hierdurch gewännen die Pflegenden an „Einfluss und Stärke“, „sprächen mit einer Stimme“ und sorgten für ein „modernes Berufsbild“. Weiterhin würden über die Kammer „kranke und pflegebedürftige Menschen geschützt“.Zudem trage das Land die Aufbaukosten. Bereits die erste Frage enthält sechs Suggestivstatements („Mit einer Pflegekammer, die für alle ca. 197.000 Pflegefachkräfte sprechen könnte, würde die Pflege an Stärke und Einfluss gewinnen.“), die die Vorteile einer Kammer herausstreichen sollen – während nur zwei Statements die Kammer kritisch sehen („Die Pflegekammer bietet dem einzelnen Mitglied keine nennenswerten Vorteile.“).
Oder ein Pflegering mit freiwilligen Mitgliedern:Dieser habe voraussichtlich nur begrenzten Einfluss auf die Politik und Ansehen und Profil des Pflegeberufs und sei mithin ein weiterer Verband neben den bestehenden.
Die Tragfähigkeit und Sinnhaftigkeit solcher pseudo-wissenschaftlicher Umfragen darf bezweifelt werden: Die (geplanten) Kammern ziehen diese Ergebnisse vornehmlich dazu heran, die demokratische Legitimation ihrer eigenen Existenz zu untermauern. Dabei ist das ist gar nicht notwendig: Diese Legimitation ist bereits durch den demokratischen Entscheidungsprozess in den Parlamenten vollends gegeben.
Problematisch an diesem Vorgehen ist auch der Umgang mit der Diskussion um die Ergebnisse: Wie passen angebliche 79% Zustimmung zur Kammer und über 40.000 Petitionen dagegen zusammen? Höchst verwunderlich am Design ist, dass die Aufwertung des Pflegeberufes als vordringliches und in näherer Zukunft erreichbares Ziel der Kammern dargestellt wird und der Eindruck erweckt wird, die Kammern leisten direkt spürbare positive Ergebnisse (z.B. höheren Verdienst) für ihre Mitglieder.
Die eigentlichen Aufgabenbereiche von Kammern werden von den Kritikern in Frage gestellt: Brauchen wir wirklich ein Berufsregister? Bestehen Regelungsdefizite hinsichtlich der Berufsordnung und der Überwachung der Berufspflichten? Orientiert sich die gewünschte Standardisierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an der Versorgungs- und Gesetzeswirklichkeit? Wird es den Kammern gelingen, die Heterogenität von Bildungsmaßnahmen abzubauen? Oder schaffen wir ein weiteres Bürokratiemonster, wie es die Gewerkschaft ver.di fürchtet?
Klar ist: Bislang gelingt es den Kammern nicht in ausreichendem Maße, ihre Kritiker von den Vorteilen einer berufsständischen Vertretung zu überzeugen. Und diese Kritik kommt ganz vornehmlich von denjenigen, die den größten Teil der Berufsgruppe ausmachen: Den Pflegenden aus und in der Praxis. Die Argumentationslinien der Kritiker/-innen spannen deshalb nicht selten einen weiten Bogen von „wir da unten gegen die da oben“. Sie nutzen exakt die gleichen Begründungs- und Argumentationsmuster, die wir auch in anderen Professionalisierungsbestrebungen finden: Beispiel Akademisierung: „Wir brauchen weniger Häuptlinge und mehr Indianer“. Beispiel Generalistik: „Wir setzen die Altenpflege aufs Spiel“. Beispiel Wissenschaft: „Die haben doch noch nie am Bett gestanden oder wissen gar nicht mehr, was in der Praxis abgeht!“.
Wir so oft in aktuellen Diskursen reduziert sich die Argumentation auf ein „Dafür oder dagegen“ – wie Markus Mai, der Präsident der ersten Pflegekammer in Rheinland-Pfalz kürzlich auf Facebook kritisierte. Tatsächlich braucht es einen befruchtenden Dialog auf Augenhöhe – von beiden Seiten. Und es braucht rasche Erfolge für die Kammern, wollen sie nicht mittelfristig zu „Zwangsorganisationen von Frühstücksdirektoren“ (Facebook-Gruppe) absinken. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Dr. Andreas Lauterbach
hpsmedia
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