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Bayern plant Einführung eines verpflichtenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen

31. Januar 2024 durch
Bayern plant Einführung eines verpflichtenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen
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Bayern plant Einführung eines verpflichtenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen

Bayern plant die Einführung eines verpflichtenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen, ein Konzept, das bereits seit fünf Jahren in Österreich erfolgreich umgesetzt wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem bayerischen Landtag bereits vor.

Die Initiatorin des Gesetzes, Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach, beabsichtigt mit dieser Maßnahme, die Interessenvertretung der Pflegekräfte zu stärken. Der Gesetzentwurf basiert auf Empfehlungen eines speziell eingesetzten Reform- und Weiterentwicklungs-Beirats. Zentrales Anliegen dieses Entwurfs ist die Einrichtung eines Pflichtregisters für Pflegefachpersonen, das von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) verwaltet werden soll. Ziel dieses Registers ist es, genaue Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die Qualifikation der Pflegekräfte zu erfassen. Dadurch sollen Versorgungslücken frühzeitig erkannt und präventive Maßnahmen eingeleitet werden können. Die daraus resultierenden Daten sollen auch dazu dienen, den Bedarf an Aus- und Weiterbildung zu identifizieren.

Ministerin Gerlach betont, dass die Registrierungspflicht nicht mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft oder Beitragspflicht in der VdPB verbunden ist. Die digitale Registrierung soll einfach und kostenfrei sein.

Gemäß dem Gesetzentwurf soll der VdPB beauftragt werden, eine Weiterbildungsordnung zu entwickeln, um den Pflegeberuf weiter zu professionalisieren und attraktiver zu machen. Die VdPB, die 2018 gegründet wurde und derzeit etwa 3.500 Mitglieder zählt, fungiert dabei nicht als Pflegekammer und repräsentiert aktuell nur einen kleinen Teil der Berufsgruppe.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen.

Foto: stock.adobe.com –  Gina Sanders

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31. Januar 2024
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