Ausschreibung der Robert Bosch Stiftung: 360° Pflege – Qualifikationsmix für den Patienten – in der Praxis
Worum geht es?
Wer heute einen Pflegeberuf ausüben möchte, kann unter vielen verschiedenen Qualifikationsmöglichkeiten auswählen, von der einjährigen Helferausbildung über die „klassische“ dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (ab 2020 zur Pflegefachfrau/-mann) bis hin zum Bachelor- oder Masterabschluss. Die Vielfalt der Abschlüsse findet jedoch – als Qualifikationsmix – nur wenig systematische Verankerung in der Versorgungspraxis. Insbesondere akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen werden noch zu wenig gezielt eingesetzt.
Qualifikationsmix bedeutet, dass in einem Versorgungsteam systematisch Pflegefachpersonen mit verschiedenen Abschlüssen, die zu einem Pflegeberuf befähigen, zusammengestellt und dann bedarfs- und kompetenzgerecht in der Versorgung tätig werden. Neben den Abschlüssen sollten auch Berufserfahrung und Spezialisierung einzelner Personen berücksichtigt werden.
Im Zentrum der Überlegungen zum Qualifikationsmix stehen die Lebensqualität und Sicherheit der Menschen mit Unterstützungsbedarf. In qualitativ hochwertiger und individuell bedarfsgerechter Pflege fallen eine Vielzahl von Aufgaben an, die unterschiedlich komplex und zu deren Bewältigung verschiedene Kompetenzen erforderlich sind. Gerade vor dem Hintergrund drängender Herausforderungen, wie beispielsweise dem Anstieg chronisch kranker und alter Menschen auf der einen Seite und dem Anspruch an eine erfolgreiche Personalbindung auf der anderen Seite gilt es, das Potenzial pflegerischer Kompetenzen differenziert zum Wohle der Menschen mit Unterstützungsbedarf einzusetzen. Gleichzeitig ist es notwendig, neue und attraktive Karriereverläufe zu ermöglichen – ein Muss angesichts des Fachkräftemangels in den Pflegeberufen.
Was steht zur Verfügung?
Von 2016 bis 2018 haben rund 40 Vertreter der professionellen Pflege – Praktiker, Personalverantwortliche, Wissenschaftler und Experten – orientierende Modelle für den Qualifikationsmix in den verschiedenen Versorgungsbereichen erarbeitet.
Auf der Homepage www.qualifikationsmix-pflege.de ist detailliert hinterlegt,
- welche Kompetenzen akademisch qualifizierte Pflegefach-
personen in die patientennahe Versorgungspraxis einbrin-
gen können; - wie das Zusammenwirken verschiedener Qualifikationen
im Versorgungsteam bestmöglich gestaltet werden kann, in
der Organisation und über die Versorgungsbereiche hinweg; - welche Rahmenbedingungen dies begünstigen;
- wie die interprofessionelle Kooperation mit weiteren Ge-
sundheitsberufen gelingen kann; - wie attraktive Berufs- und Karriereverläufe aussehen und
aufgebaut werden können.
Die Ergebnisse sind strukturiert nach den Bereichen
- Ambulante Pflege
- Akutstationäre Pflege
- Stationäre Langzeitpflege
- Rehabilitationspflege
Was wollen wir mit der Ausschreibung erreichen?
Mit unserer Förderung wollen wir die Umsetzung des Qualifikationsmix in der Praxis demonstrieren und vorantreiben. Dazu wollen wir in allen Versorgungsbereichen besonders vorbildliche Projekte und konkrete Lösungsansätze unterstützen, reflektieren und mit ergänzenden Maßnahmen begleiten. Pro Bereich (ambulante Pflege, akutstationäre Pflege, stationäre Langzeitpflege, Rehabilitationspflege) wollen wir mindestens einen ambitionierten Partner finden, in der Umsetzung fördern und begleiten.
Die geförderten Einrichtungen sollen Vorbild sein und zur Nachahmung anregen – innerhalb der eigenen Organisation wie auch darüber hinaus. Übergeordnetes Ziel ist es, die Versorgungsqualität mit dem differenzierten Einsatz von pflegerischen Kompetenzen zu sichern und zu verbessern. Ein Kernelement ist dabei das Einbeziehen von akademischer Pflegekompetenz in der direkten Versorgungspraxis.
Was bietet die Förderung?
Es stehen Fördermittel von insgesamt 600.000 € zur Verfügung. Die Fördermittel pro Projekt richten sich nach Größe der Einrichtung und Umfang des Antrags. Ihr Antrag sollte Eigenmittel ausweisen und 100.000 € nur deutlich begründet überschreiten. Die Stiftung behält sich die Aufteilung der Mittel vor.
Zusätzlich sieht der Förderrahmen ergänzende Unterstützungsangebote wie die Vernetzung der Piloteinrichtungen vor. Damit sollen Erfahrungsaustausch und Dialog befördert werden. Am Ende des Förderzyklus ist eine Fachtagung zur Ergebnispräsentation vorgesehen. Eine begleitende Reflexion wird ergänzend von der Stiftung in Auftrag gegeben und ist für alle geförderten Einrichtungen verpflichtend.
Was kann gefördert werden?
Die Fördermittel können eingesetzt werden für anfallende Mehrkosten, zum Beispiel für Projektkoordination, einschlägige Entwicklungsmaßnahmen für Führungskräfte, Workshops und ähnliche Formate.
Die Förderung kann bis zu zwei Jahre betragen. Darin sollte mindestens eine einjährige Erprobungsphase enthalten sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- die Finanzierung bereits laufender Aktivitäten,
- Personalaufwand für einzelne Funktionen im Qualifikationsmix,
- die Umsetzung baulicher Maßnahmen sowie
- die Anschaffung von Ausstattung wie Computer oder Mobiliar.
Bei der Auswahl der Förderprojekte werden wir von einem unabhängigen Expertenbeirat unterstützt.
Wer kann sich bewerben?
Unsere Ausschreibung richtet sich an Einrichtungen jeder Rechtsform, die in der Gesundheitsversorgung tätig sind –
entweder einzeln, oder im Verbund einer größeren Trägerschaft. Zum Beispiel an ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Rehakliniken und Einrichtungen der stationären Langzeitpflege.
Was erwarten wir von Ihrer Bewerbung?
Bewerben Sie sich mit einem Konzept, das die Umsetzung der Modelle von „360° Pflege – Qualifikationsmix für den Patienten“ umfänglich vorsieht!
Verpflichtende Konzeptbestandteile sind:
- die Umsetzung des Qualifikationsmix unter Einbeziehung
akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen; - die Planung von kompetenzorientierter und nachhaltiger
Personalentwicklung mit Fokus auf der Pflege in Ihrer Ein-
richtung; - die Gestaltung der interprofessionellen Kooperation und
der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, z.B.
der ärztlichen Berufsgruppe, den Therapieberufen sowie
der Sozialarbeit und Hauswirtschaft – in Abhängigkeit der
Erfordernisse des jeweiligen Versorgungsbereichs; - das Vorgehen in der Entwicklung Ihrer Organisation auf
dem Weg zum Qualifikationsmix; - eine Strategie zur Verstetigung des Qualifikationsmix in
Ihrer Einrichtung.
Die Einführung des Qualifikationsmix und dessen nachhaltige Verankerung in der Einrichtung sind angewiesen auf eine umsichtige Organisationsentwicklung. Ihre Bewerbung sollte daher den notwendigen Rückhalt durch die Leitungsebene erhalten und eine ausdrückliche, unterschriebene Befürwortung der Geschäftsführung enthalten. Darüber hinaus setzen wir die Bereitschaft zur Beteiligung an Maßnahmen der begleitenden Reflexion und der Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung voraus.
Besonders berücksichtigen wir Konzepte, die klar am Versorgungsbedarf der Menschen ausgerichtet und darüber hinaus geeignet sind, Pflege durch die Übertragung von mehr und neuer Verantwortung zu stärken.
So bewerben Sie sich!
Für Ihre Bewerbung füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden Sie dieses per E-Mail an: elisabeth.rataj@bosch-stiftung.de
Ihr Antrag sollte zehn Seiten nicht überschreiten.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter:
www.qualifikationsmix-pflege.de
Bewerbungsschluss ist der 15.12.2018
Auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen wird eine erste Auswahl vorgenommen und der Antragsteller zu einer persönlichen Vorstellung des Projekts eingeladen.
Die Termine für die Präsentationen der Anträge in der engeren Auswahl sind der 12./13.02.2019.
Die Teilnahme an der Präsentation – darunter eines Mitglieds des Leitungsgremiums Ihrer Einrichtung – ist im Hinblick auf den Förderzuschlag verpflichtend.
Kontakt
Robert Bosch Stiftung GmbH
Themenbereich Gesundheit
Elisabeth Rataj
Telefon +49 (0) 711/460 84-315
elisabeth.rataj@bosch-stiftung.de
Foto: Werner Krüper Fotografie
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