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SBK begrüßt Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

1. Juli 2024 durch
SBK begrüßt Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
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SBK begrüßt Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK-ASI) begrüßt die vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE). Seit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2015 hat der SBK kontinuierlich auf eine Revision hingewirkt. Durch Rekurse und direkte Kommunikation mit politischen Verantwortlichen wurde auf die dringende Notwendigkeit einer weniger restriktiven Regelung hingewiesen. Die aktuelle Vernehmlassung der VNEF (Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels in Pflege) sieht nun erfreulicherweise eine Öffnung des NTE Pflege vor, die der SBK ausdrücklich unterstützt.

Wichtige Änderungen und ihre Bedeutung

Die Teilrevision der Verordnung umfasst wesentliche Änderungen, die der SBK als dringend notwendig erachtet:

  • Erweiterung der Anerkennung: Formale und non-formale Bildungsabschlüsse im Bereich Gesundheit sowie verwandter Bereiche wie Soziales, Psychologie, Medizin, Management oder Bildung werden berücksichtigt. Dies ermöglicht eine bessere Anerkennung bereits erbrachter Bildungsleistungen und erleichtert den Zugang zum Fachhochschultitel für Pflegefachpersonen mit einem altrechtlichen Diplom.
  • Förderung von Karrierechancen: Der FH-Titel bietet Pflegefachpersonen Zugang zu attraktiven Karrieremöglichkeiten und ist eine Grundvoraussetzung für weiterführende Studiengänge und spezialisierte Pflegeberufe, wie die Advanced Practice Nurse (APN).
  • Unterstützung der beruflichen Entwicklung: Die neuen Regelungen helfen, Pflegefachpersonen langfristig im Beruf zu halten, indem sie ihre Karrierechancen und Weiterbildungsoptionen verbessern.

Konkrete Forderungen des SBK

Der SBK fordert spezifische Anpassungen in der Verordnung:

  • Flexibilität bei der Anerkennung von Weiterbildungen: Eine geringere Mindestanzahl von Lernstunden (150 statt 200) sowie eine klare Definition der Unterrichtszeit.
  • Berücksichtigung von Modulen und Nachdiplomkursen: Pflegefachpersonen sollen durch absolvierte Module, die bis zu 5 ECTS umfassen, die notwendigen Punkte für den FH-Titel erreichen können.

Zukünftige Maßnahmen

Neben der aktuellen Vernehmlassung betont der SBK die Notwendigkeit, die Durchlässigkeit zwischen höheren Berufsbildungsabschlüssen und Hochschulen zu verbessern. Eine umfassendere Anrechnung bereits erworbener Bildungsleistungen auf Stufe HBB muss umgesetzt werden, um den Zugang zu Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen zu erleichtern.

Abschließende Bemerkungen

Der SBK sieht die Teilrevision der Verordnung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe und zur Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen. Der Verband dankt allen Beteiligten für die Berücksichtigung seiner Anliegen und steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Hier können Sie die gesamte Stellungnahme lesen

Zur Pressemitteilung: https://sbk-asi.ch/de/aktuell/stellungnahme-verordnung-zum-nachtraeglichen-titelerwerb

Foto: stock.adobe.com – amazing studio

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1. Juli 2024
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