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Pflegepersonalbemessung endlich gesetzlich verankert! – Auch DBfK begrüßt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

29. November 2023 durch
Pflegepersonalbemessung endlich gesetzlich verankert! – Auch DBfK begrüßt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
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Pflegepersonalbemessung endlich gesetzlich verankert! – Auch DBfK begrüßt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV), der seit Mitte November vorliegt, als ermutigendes Signal für die professionell Pflegenden. Mit dieser Verordnung sei es nun endlich möglich, den Weg für eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern einzuschlagen.

Gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf ist vorgesehen, dass das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 ab dem 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder eingeführt wird. „Die PPR 2.0 ist nun endlich gesetzlich verankert. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden schon seit Jahren ein“, lobt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein den Vorstoß des Ministeriums. „Richtig und wichtig ist auch, dass für die Weiterentwicklung des Instruments pflegewissenschaftliche Expertise an Bord ist. Der Weg hin zu einer guten Personalausstattung ist damit angelegt.“

Die PPR 2.0 wurde als vorübergehende Lösung zur bedarfsgerechten Personalbemessung konzipiert. Es handelt sich um ein dynamisches Instrument, das mit pflegewissenschaftlicher Unterstützung fortlaufend weiterentwickelt wird. Der DBfK erkennt daher im aktuellen Design der PPR 2.0 noch Bedarf für Anpassungen in Detailfragen. „Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein“, so Bienstein. „Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt.“

In der Kinder-PPR 2.0 sieht der DBfK bereits jetzt Verbesserungsbedarf. „Es ist unverständlich, dass bei der Kinder-PPR 2.0 Pflegefachpersonen ohne Vertiefung und akademisch ausgebildete Kolleg:innen in der Pädiatrie nicht berücksichtigt werden. Das widerspricht dem Grundgedanken der generalistischen Pflegeausbildung“, erläutert Sabine Berninger, Pflegedirektorin und Vorsitzende des DBfK Südost. „Im Start-Zuschnitt der PPR 2.0 kann der bedarfsgerechte Qualifikationsmix in den Pflegeteams noch nicht hinreichend abgebildet werden. Dies wird eine der zentralen Aufgaben für die Weiterentwicklung des Instruments sein.“

Der DBfK betont die Notwendigkeit der Einführung eines öffentlich finanzierten Instituts zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege. Dies soll sicherstellen, dass eine pflegefachliche Begleitung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstruments gewährleistet sind.

„Es ist höchste Zeit, dass der Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus ermittelt und langfristig eine bedarfsgerechte Personalausstattung realisiert wird, denn uns allen geht es um die Sicherheit der Patient:innen“, sagt Bienstein. „Nur mit einer am Bedarf orientierten Personalbemessung können die Pflegequalität gesichert und die Professionalisierung des Pflegeberufs vorangetrieben werden. Es ist ohnehin schon zu viel wertvolle Zeit verstrichen, um die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus nachhaltig zu verbessern!“

Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2023/PPR-Referentenentwurf.php

Foto: stock.adobe.com – WavebreakMediaMicro


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29. November 2023
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