Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes muss nachgebessert werden
Landespflegekammer sieht gesetzlich versicherte Wundpatienten als mögliche Verlierer der geplanten Reform
„Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung muss dringend nachgebessert werden. In der vorliegenden Fassung wird die neue Verbandstoffdefinition Unklarheit und in der Folge Streitigkeiten über die Kostenübernahme mit sich bringen“, ist der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai alarmiert.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte am 23. Juni dieses Jahres einen Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) an einen ausgewählten, kleinen Adressatenkreis versandt und bis zum 12. Juli um Stellungnahme gebeten. Ein Aspekt des HHVG sieht eine Änderung der Verbandstoffdefinition vor, nach der künftig die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgt. „Die Intention des Gesetzentwurfs ist absolut gerechtfertigt. Leider steht zu befürchten, dass die vorliegende Definition in bestimmten Fällen das Gegenteil verursachen und Unsicherheit bei Kassen, Leistungserbringern und Patienten hervorrufen wird“, so Mai. „Wir befürchten zudem, dass Verbandsmittel, die sich bei der phasengerechten Wundheilung bewährt haben, zunächst nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Mai weiter.
Wundversorgung, insbesondere bei chronischen Wunden sei eine absolut sensible Versorgungsherausforderung für Ärzte und Pflegefachpersonen. Dazu müssen verschiedene, bewährte Verbandsmittel zur Verfügung stehen und es muss Klarheit herrschen im Hinblick auf die verwendbaren und erstattungsfähigen Präparate.
Grundsätzlich fordert Mai daher, den Kreis der stellungnahmeberechtigten Institutionen zu erweitern. Insbesondere die Fachgesellschaften, die sich zur Arbeitsgemeinschaft der Wisschenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaft (AWMF) zusammengeschlossen haben, müssten angehört werden. Auch sei die Frist für eine Reformierung dieser Tragweite viel zu kurz gegriffen und müsse signifikant verlängert werden. „Eine ordentliche Anhörung kann bei derart relevanten Gesetzesvorhaben nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gesetzentwurfs erfolgen“, findet Mai.
GKV- Erstattungen auf „echte Verbandstoffe“ zu begrenzen muss umgesetzt werdenRechtssicherheit auf diesem Feld zu schaffen, ist eine für Mai unterstützenswerte Absicht des Gesetzes. Das Ziel müsse sein, Verbandmittel eindeutiger zu beschreiben und die Bezahlung durch die Kassen damit einfacher zu regeln.
„Der vorliegende Entwurf stellt nun aber gerade keine Vereinfachung dar, sondern definiert Verbandstoffe gerade nicht eindeutig. Mit Unterstützung weiterer Fachexperten kann der Gesetzentwurf sicher verbessert werden“, zeigt sich Mai optimistisch.
HintergrundMit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.
Ansprechpartnerin, V.i.S.d.P.Frau Sandra Postel, Vizepräsidentin
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
info@pflegekammer-rlp.de
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