Baden-Württemberg: Kammergründung nimmt Fahrt auf
Die Vorsitzende des Landespflegerates (LPR) Baden-Württemberg, Susanne Scheck, begrüßt, dass mit der heute vom Kabinett per Umlaufbeschluss freigegebenen Anhörung des Pflegekammer-Gesetzentwurfs wieder Fahrt in die Gründung einer Landespflegekammer kommt. „Wir sehen den Willen der Politik, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und freuen uns, dass es noch in diesem Jahr geklappt hat.“
Der Landespflegerat hat jetzt, ähnlich wie andere Akteure, sechs Wochen Zeit, schriftlich Stellung zu dem Gesetzestext zu beziehen. Einzelne Kritikpunkte gibt es seitens des LPR noch, auch wenn der Gesetzentwurf per se begrüßt wird. „Es dürfte jedem klar sein, dass 18 Monate sehr kurz sind, um 60 Prozent der Pflegekräfte zu registrieren“, erklärt Scheck. Da Baden-Württemberg ein Flächenland ist, werde es nötig, in die Einrichtungen und Kliniken vor Ort zu gehen, um die Beschäftigten in der Pflege direkt anzusprechen und mit ihnen in die Diskussion zu gehen. Bei knapp 110.000 potenziell Wahlberechtigten eine Mammutaufgabe für alle ehrenamtlichen Helfer des Gründungsausschusses, vor allem in der kurzen Zeit.
Zudem kritisiert sie das sogenannte 60-Prozent-Quroum. „Wir sind auch für eine demokratische Legitimation der Pflegekammer. Doch dazu hätte auch eine Mehrheit von 51 Prozent ausgereicht, die sich für die Kammer ausspricht und das Wahlrecht in Anspruch nimmt“, erklärt die gelernte Pflegefachfrau, die weiß, dass viele ihrer Kolleginnen und Kollegen der Pflegekammer skeptisch gegenüberstehen. „Wir werden informieren und uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Gesetz zur Gründung einer Pflegekammer am Ende auch im Heilberufekammergesetz verankert wird‘“, verspricht Scheck den Pflegefachkräften.
Sie ist sich sicher, dass sich auch hierzulande Widerstand gegen die Kammer regen wird. Dem könne man nur begegnen, indem man von Anfang an transparent den Skeptikern die Stirn bietet und in einem guten und vertrauensvollen Diskurs versucht, allen die Vorteile einer Pflegekammer aufzuzeigen. Der Landespflegerat stehe allen Maßnahmen offen gegenüber und ruft seine Mitglieder auf, das Beteiligungsportal der Regierung zu nutzen und sich dort auch öffentlich zur Pflegekammer zu positionieren: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/errichtung- einer-landespflegekammer
„Wir blicken optimistisch ins nächste Jahr und sind uns sicher, dass es noch Nachbesserungen im Gesetzentwurf gegeben wird“, sagt Scheck. Denn auch der Austausch und das Nachjustieren gehöre zum politischen Prozess. Die Vorsitzende des LPR rechnet fest damit, dass spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2023 der Gründungsausschuss an den Start gehen kann.
Zur Pressemitteilung: https://www.xn--infokampagne-pflegekammer-baden-wrttemberg-kne.de/wp-content/uploads/2022/08/pm-lpr-kammergrundung-nimmt-fahrt-auf.pdf
Foto: Susanne Scheck, Vorsitzende des Landespflegerates (LPR) Baden-Württemberg, (c) Manuel Wagner
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